Logo
Erstellung von Flucht - und Rettungswegplänen,
Brandschutzordnungen sowie Feuerwehrpläne

Wir, die Firma Harz
Brandschutz, erstellen Flucht- und Rettungswegpläne, Brandschutzordnungen
Teil A, B und C
für ihr Objekt. Damit sich Ihre Mitarbeiter
sowie Kunden oder Besucher jederzeit über die
Fluchtwege sowie Standorte von
Brandschutz und Erste-Hilfe-Einrichtungen informieren können.
Zudem erstellen wir Ihnen in
Absprache mit der Brandschutzbehörde Feuerwehrpläne. Damit eine schnelle
Brandbekämpfung ermöglicht
wird, um
Sach- und Personenschäden so gering wie möglich zu
halten. Zudem wird
hierdurch ein Schutz der
Feuerwehrleute gewährleistet, da diese sich einen Überblick vom Objekt
verschaffen können
und über Gefahrenquellen sowie
Besonderheiten Informiert werden.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot zur
Erstellung von Flucht- und Rettungswegplänen, Brandschutzordnungen oder
Feuerwehrplänen.
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
info@harz-bitburg.de
Ihre
Sicherheit ist unser Ziel.

 |
Nach ASR A 2.3 hat der Arbeitgeber Flucht- und
Rettungswegpläne aufzustellen, wenn es die Lage,
die Ausdehnung und die Art der Benutzung
erfordert.
Die Flucht und Rettungspläne müssen graphische
Darstellungen enthalten über:
-
den Gebäudegrundriss
-
den Verlauf der
Flucht- und Rettungswege
-
die Lage der
Erste-Hilfe-Einrichtungen
-
die Lage der
Brandschutzeinrichtungen
-
die Lage der
Sammelstellen
-
den Standort des
Betrachters
Regeln für das Verhalten im Brandfall und das
Verhalten bei Unfällen sind eindeutig und in kurzer,
prägnanter Form zu integrieren.
|

 |
Eine
Brandschutzordnung kann von der Behörde gefordert oder aufgrund einer
Gefährdungsbeurteilung notwendig sein.
Eine
Brandschutzordnung gliedert sich in drei Teile:
Teil A
richtet
sich an alle Menschen, die sich in dem Gebäude des Betriebes aufhalten.
Dieser Teil umfasst in
der Regel nicht mehr als eine DIN-A4-Seite,
ist an zentralen Stellen gut sichtbar ausgehängt und enthält die
wichtigsten Verhaltensregeln im
Brandfall.
Teil B
richtet sich vor allem an die Mitarbeiter des Betriebes. Er enthält
wichtige Regeln zur Verhinderung
von Brand-
und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege und
weitere Regeln, die das
Verhalten im
Brandfall betreffen. Teil B wird allen Mitarbeitern in schriftlicher
Form ausgehändigt.
Teil C
richtet sich an die Mitarbeiter des Betriebes, die mit
Brandschutzaufgaben betraut sind
Sicherheitsbeauftragter,Brandschutzhelfer,
Brandschutzbeauftragter
u. a.). In diesem Teil wird dieser Personenkreis
mit der Durchführung von vorbeugenden brandschutztechnischen Maßnahmen. |
 |
Feuerwehrpläne
dienen der raschen Orientierung in einem Objekt oder einer baulichen
Anlage und zur
Beurteilung der Lage. Sie sind aufgrund rechtlicher Bestimmungen
erforderlich
(z.B.Verkaufsstättenverordnung) oder werden von den
Brandschutzdienststellen für bestimmte bauliche
Anlagen
besonderer Art oder Nutzung verlangt.
Erstellt wird
diese nach der DIN 14095 und in Absprache mit der
Brandschutzdienststelle.
Feuerwehrpläne
bestehen aus mehreren Teilen:
-
allgemeine
Objektinformationen
-
Übersichtsplan
-
Geschossplänen
-
Sonderplänen
-
zusätzliche
Erläuterungen
|

2016 © HARZ BRANDSCHUTZ & Fahrzeugtechnik GMBH & CO.KG